Informationen zur Krankenzusatzversicherung
Das Modell: Sie bleiben Mitglied Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und schließen zusätzlich eineKranken-Zusatzversicherung ab, die Ihre Leistungsansprüche auf privates Niveau anhebt.
Wie in der privaten Vollversicherung können Sie die Kranken-Zusatzversicherung durch individuelle Tarifwahl an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen. Mit einer solchen Police lassen sich beispielsweise die Eigenbeteiligungen für Medikamenten- und Behandlungskosten vollständig abfedern.
Vergleich und Angebot zur Krankenzusatzversicherung
Mit einer Krankenzusatzversicherung können auch gesetzlich Krankenversicherte Zusatzleistungen wie Privatversicherte in Anspruch nehmen.
Wichtige Lücken schließen
Mit den aktuellen Einschnitten in die gesetzliche Krankenversicherung wird die Kluft zwischen Kassen- und Privatpatient noch größer. Nicht jeder kann in die Private wechseln – mit einem privaten Ergänzungsschutz zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie aber wichtige Lücken schließen.
Die private Krankenzusatzversicherung kommt für Kosten auf, die nicht oder nicht vollständig von den gesetzlichen Kassen übernommen werden – z.B. für hochwertigen Zahnersatz, Brillen und Kontaktlinsen, Naturheilverfahren, für die Vorzugsbehandlung im Krankenhaus und für ärztliche Leistungen im Ausland.
Ob ambulante, stationäre oder Zahnbehandlung – welche Leistungen Sie zusätzlich privat absichern sollten, hängt von Ihren persönlichen Ansprüchen ab. Vergleichen Sie in Ruhe – denn oft ist das Angebot, das Ihre Kasse macht, teurer als der leistungsgleiche Tarif eines privaten Krankenversicherers.
Leistungsumfang
Sie können mitbestimmen, welche Leistungen Sie erhalten. Es steht eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung – mit sogenannten „stationären Tarifen“ können Sie bspw. die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder die Eigenbeteiligung bei Kur- und Klinikaufenthalten versichern.
Auch ein Krankenhaus-Tagegeld oder Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit kann vereinbart werden. Die Kosten für alternative Heilverfahren wie Akupunktur oder Homöopathie, für Zuzahlungen zu Medikamenten oder für medizinische Hilfsmittel wie Hörgeräte lassen sich mit ambulanten Tarifen auffangen.
Angesichts der Leistungskürzungen der gesetzlichen Kassen ist auch die Absicherung von Zahnersatz und Sehhilfen sinnvoll. Eine Pflege-Zusatzversicherung bietet finanziellen Schutz im Pflegefall.
Die private Auslandsreise-Krankenversicherung zahlt die vollen Behandlungskosten im Ausland und im Ernstfall den teuren Krankentransport zurück nach Hause. Je nach gewähltem Tarif können Sie all diese Leistungen Ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechend kombinieren.
Gesetzlich, Privat oder Zusatz?
Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, kann sich für relativ niedrige monatliche Beiträge Zusatzleistungen sichern. Für andere wiederum ist die private Krankenversicherung die günstigere Alternative.
Gesetzliche + Zusatztarif oder private Vollversicherung?
Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht der Leistungen von gesetzlicher Krankenversicherung, privater Krankenversicherung und Krankenzusatzversicherung.
Gesetzliche KV | Krankenzusatztarif | Private KV | |
Im Krankenhaus (stationär) | |||
Auswahl des Krankenhauses | Nächstgelegenes Krankenhaus; keine Privatkliniken | Je nach Tarif; meist freie Auswahl | Freie Auswahl; Kurkliniken nur mit Zustimmung der Gesellschaft |
Unterbringung im Krankenhaus | Mehrbettzimmer | Je nach Tarif: Einbettzimmer oder Zweibettzimmer | Freie Auswahl; Kurkliniken nur mit Zustimmung der Gesellschaft |
Behandelnder Arzt | Diensthabender Arzt | Meist Arzt eigener Wahl (Chefarzt) | Meist Arzt eigener Wahl (Chefarzt) |
Arzthonorare für Krankenhausbehandlungen | Erstattung gedeckelt | Je nach Tarif; meist höhere Erstattung als bei der GKV | Je nach Tarif; meist höhere Erstattung als bei der GKV |
Leistungen niedergelassener Ärzte | |||
Auswahl des Arztes | Beschränkt auf Kassenärzte | Freie Arztwahl | Freie Arztwahl |
Honorare für Leistungen niedergelassener Ärzte | 100 % der Leistungen | Je nach Tarif; Ärzte können in der Regel mehr abrechnen als bei der GKV | Je nach Tarif; Ärzte können in der Regel mehr abrechnen als bei der GKV |
Hilfsmittel (z. B. Brillen, Hörgeräte, Prothesen etc.) | Ersetzt werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung; 80 % für Einlagen und Bandagen; Festbeträge bei Brillengläsern; Kontaktlinsen nur bei medizinischer Notwendigkeit | Je nach Tarif; meist höherer Leistungsumfang als bei der GKV | Je nach Tarif; meist höherer Leistungsumfang als bei der GKV |
Vorsorgeuntersuchungen | Eingeschränkte Vorsorgeuntersuchungen; u. a. Früherkennung von Krebserkrankungen ab 20 bei Frauen und 45 bei Männern | Je nach Tarif; meist höherer Leistungsumfang als bei der GKV | Je nach Tarif; meist höherer Leistungsumfang als bei der GKV |
Psychotherapie | Im Allgemeinen möglich; bei Extremfällen bis zu 300 Sitzungen | Je nach Tarif; Leistungsumfang nicht immer besser als bei der GKV | Je nach Tarif; Leistungsumfang nicht immer besser als bei der GKV |
Heilpraktikerleistungen | Meist keine Heilpraktikerleistungen | In der Regel umfangreicherer Schutz als bei der GKV | In der Regel umfangreicherer Schutz als bei der GKV |
Zahnarztleistungen | |||
Zahnbehandlung | 100 % (nur für zugelassene Leistungen) | Je nach Tarif; Zuzahlung bei der Arztrechnung; 100 % Kostendeckung meist nicht möglich | Bei den meisten Tarifen 100 % |
Zahnersatz | Mindestens 50 % der Regelversorgung; höhere Kostenübernahme bei nachweislich regelmäßigem Zahnarztbesuch | Je nach Tarif; Zuzahlung bei der Arztrechnung; 100 % Kostendeckung meist nicht möglich | Je nach Tarif. 50-100 % der Kosten; meist deutlich umfangreicherer Versicherungsumfang als bei der GKV |
Zahnarzthonorare | 100 % der Leistungen | Je nach Tarif; Zuzahlung bei der Arztrechnung; 100 % Kostendeckung meist nicht möglich | Je nach Tarif teilweise begrenzt; Ärzte können aber in der Regel mehr abrechnen als bei der GKV |
Wer sollte sich versichern?
Die Lücken im Leistungsspektrum der gesetzlichen Kassen werden immer größer. Grundsätzlich kann jeder gesetzlich Krankenversicherte seine Versorgung durch einen guten Ergänzungsschutz auf Privatniveau bringen – egal ob Angestellter, Arbeiter, Selbstständiger, Hausfrau, freiwilliges Mitglied oder Pflichtmitglied einer gesetzlichen Kasse.
Wer bereits eine private Kranken-Vollversicherung besitzt, sichert sich Extra-Leistungen am besten durch den Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif bei seinem privaten Krankenversicherer. Ob und in welchem Leistungsumfang zusätzliche Absicherungen notwendig sind, hängt von Ihren individuellen Ansprüchen und Bedürfnissen ab.
Sinnvoll ist die private Krankenzusatzversicherung für alle, die sich erstklassige medizinische Leistungen sichern und ihre finanzielle Belastung im Krankheitsfall verringern wollen.
Kosten der Krankenzusatzversicherung
Die Beiträge in der Krankenzusatzversicherung werden auf der Grundlage von Geschlecht, Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss berechnet.
Je früher Sie also eine Private Krankenzusatzversicherung abschließen, desto günstiger ist auch der Beitrag.
Versicherer beurteilen den Gesundheitszustand
Allerdings informieren sich die privaten Krankenversicherer vor dem Abschluss einer Krankenzusatzversicherung über Ihren Gesundheitszustand. Bei der Antragsstellung werden Ihnen Fragen nach Krankheiten in den letzten Jahren, Unfällen, Klinikaufenthalten oder Zahnbehandlungen gestellt.
Beiträge steuerlich absetzbar
Aufwendungen für eine private Krankenzusatzversicherung lassen sich übrigens steuerlich geltend machen: Krankenhaustagegeld und Krankengeld gelten als Vorsorgeaufwendungen und lassen sich in Grenzen als Sonderausgaben absetzen. Das gleiche gilt für die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung.
Tabelle: Beispielprämien für die Krankenzusatzversicherung
monatliche Kosten | Mann, 30 Jahre, angestellt | Mann, 40 Jahre, angestellt | Frau, 30 Jahre, angestellt | Frau, 40 Jahre, angestellt |
Ambulante Zusatzversicherung | ab ca. 40,00 Euro | ab ca. 50,00 Euro | ab ca. 75,00 Euro | ab ca. 85,00 Euro |
Stationäre Zusatzversicherung | ab ca. 28,00 Euro | ab ca. 37,00 Euro | ab ca. 30,00 Euro | ab ca. 37,00 Euro |
Zahn-Zusatzversicherung | ab ca. 4,00 Euro | ab ca. 4,00 Euro | ab ca. 5,00 Euro | ab ca. 6,00 Euro |
Optimale Ergänzung (Ambulant, stationär und Zahn) | ab ca. 70,00 Euro | ab ca. 90,00 Euro | ab ca. 105,00 Euro | ab ca. 122,00 Euro |
Bessere Zahnversorgung
Der Eigenanteil der gesetzlich Krankenversicherten an Zahnbehandlungen und Zahnersatz steigt mit jeder neuen Gesundheitsreform.
Die gesetzlichen Kassen bezahlen nur noch einen befundorientierten Festzuschuss – ganz gleich, ob man sich für die Mindestversorgung entscheidet oder einen Zahnersatz will, der auch ästhetischen Ansprüchen gerecht wird.
Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung können Sie die Leistungslücke zwischen tatsächlichen Zahnersatzkosten und der Kassenerstattung schließen – wahlweise anteilig oder vollständig. Je nach Tarif werden Implantate, Keramikinlays und Verblendungen erstattet, auch Kosten für Zahn- und Kieferregulierung (Zahnspangen) können voll abgesichert werden. Zahnzusatztarife sind bei manchen Anbietern allerdings nicht alleine versicherbar, sondern nur in Verbindung mit stationären oder ambulanten Grundtarifen.
Laufende Behandlungen werden nicht erstattet
Vor Abschluss eines Zahnzusatztarifs verlangt der Versicherer in der Regel eine Untersuchung durch den behandelnden Zahnarzt, für fehlende Zähne wird meist ein Beitragszuschlag erhoben. Bereits eingeleitete Zahnersatzmaßnahmen sind bei allen Anbietern von der Leistung ausgeschlossen. Außerdem erstatten die Versicherer im Regelfall erst nach Ablauf einer Wartezeit von 8 Monaten.