Informationen zur Rechtsschutzversicherung
Recht haben ist eine Sache
Recht bekommen eine andere. Oft verzichten Menschen aus Angst vor hohen Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Eine Rechtsschutzversicherung kann sehr nützlich sein, um sein Recht juristisch durchzusetzen.
Es gibt aber auch einige Ausnahmen wo die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt. Nur bei entsprechenden Erfolgsaussichten übernimmt die Rechtsschutzversicherung Gerichts-, Anwalts- und Gutacherkosten.
Recht bekommen ohne Risiko
Ob Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, mit Ihrem Arbeitgeber streiten oder ein Handwerker schlechte Arbeit macht – wenn Sie Ihr gutes Recht durchsetzen wollen, kann der Gang zum Anwalt oder zum Gericht unumgänglich werden.
Doch wer einen Rechtsstreit verliert, zahlt Anwaltsrechnungen, Gutachtergebühren und Gerichtskosten aus eigener Tasche – das summiert sich schnell auf hohe Beträge.
Ein solider Rechtsschutz ist deshalb wichtig. Der Rechtschutzversicherer sorgt mit Fachkenntnissen und finanzieller Unterstützung dafür, dass Sie Ihr Recht ohne finanzielles Risiko bekommen, er zahlt im Streitfall alle Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Was leistet die Rechtsschutzversicherung?
Rechtsstreitigkeiten sind teuer – selbst bei kleineren Prozessen gehen Anwalts- und Gerichtskosten schnell in die Tausende. Hinzu kommen häufig noch die Kosten für Sachverständigen-Gutachten und Zeugen.
Gegen diese finanziellen Risiken schützen Sie sich mit einer Rechtsschutzversicherung. Das ist nicht nur dann wichtig, wenn Sie eine Auseinandersetzung vor Gericht verloren haben und sämtliche Kosten, also auch die des Gegners, tragen müssen.
Auch wenn Sie den Rechtsstreit gewonnen haben, können Sie auf Ihren Anwaltskosten sitzen bleiben, wenn etwa Ihr Prozessgegner zahlungsunfähig ist.
Finanziell geschützt auch im Schlichtungsverfahren
Außerdem: häufig werden vor Gericht nur Teilerfolge erzielt und die Kosten zwischen den Parteien entsprechend aufgeteilt. Vergleiche sind ebenfalls nicht selten – hier tragen Kläger und Beklagter jeweils ihre eigenen Kosten.
Auch die Kosten für außergerichtliche Schlichtungsverfahren, die in verschiedenen Bundesländern vor einer Klage bei Gericht vorgeschrieben sind, bezahlt im Regelfall Ihre Rechtsschutzversicherung.
In welchen Fällen kann die Rechtsschutzversicherung nicht helfen?
Die Rechtsschutzversicherung schützt vor finanziellen Risiken in vielen Bereichen – doch sie kann nicht alle denkbaren Fälle abdecken, wenn die Beiträge für die Kunden erschwinglich bleiben sollen.
Bestimmte Auseinandersetzungen können deshalb nicht versichert werden, so etwa Verfahren wegen Parkverstöße im Straßenverkehr, Streitigkeiten rund um den Hausbau oder im Recht der Handelsgesellschaften, Auseinandersetzungen um Spiel- und Wettverträge sowie Spekulationsgeschäfte.
Im Erbrecht werden im Regelfall nur die Kosten für eine anwaltliche Beratung übernommen, wenn eine Veränderung der Rechtslage, etwa durch Tod eines Erblassers, das erforderlich macht. Gleiches gilt für das Familienrecht. Auch Streitigkeiten zwischen gemeinsam in einer Police versicherten Personen sind in der Rechtsschutzversicherung nicht eingeschlossen.
Typische Schadensfälle
Arbeits-, Verkehrs- und Mietstreitigkeiten
Besonders häufig sind Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen Arbeit, Verkehr und Wohnung. Wer etwa gegen eine Kündigung durch den Arbeitgeber vorgehen will, muss innerhalb von drei Wochen vor dem Arbeitsgericht klagen.
Wichtig übrigens bei Arbeitsstreitigkeiten: in erster Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selber – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Selbst wenn Sie ein Arbeitsgerichtsverfahren in erster Instanz gewinnen, bleiben Sie also auf der Rechnung Ihres Anwalts sitzen, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind.
Mit dem Rechtsschutz auf der sicheren Seite
Auch Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter sind häufig – Stichworte sind Eigenbedarfskündigungen, Nebenkostenabrechnungen oder Zahlungsrückstände. Sowohl als Mieter wie auch als Vermieter ist man mit einem passenden Rechtsschutz auf der sicheren Seite, wenn man im Streitfall die Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen will.
Auch wer – verschuldet oder unverschuldet – in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, kommt oft um einen Rechtsstreit nicht herum. Denn allein die bei Verkehrsunfällen entstehenden Sachschäden können in die Tausende gehen, von den Schadenersatzforderungen bei schweren Verletzungen mit bleibenden Folgen gar nicht zu reden.
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung?
Versicherungen kosten Geld – und manch einer rät, gerade die Rechtsschutzversicherung einzusparen. Doch ein Verkehrsunfall, die Kündigung des Jobs, eine Körperverletzung durch andere oder Ärger mit dem Vermieter lassen sich weder voraussehen noch vermeiden.
Wenn Sie in solchen Fällen nicht klein beigeben wollen, kommen Sie um einen Rechtsstreit nicht herum. Gut also, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Ein Privatrechtsschutz inklusive Arbeitsrechtsschutz ist für einen 30 jährigen Single-Arbeitnehmer schon für unter 110 Euro jährlich zu haben. Mit einer Selbstbeteiligung von 250 Euro geht es sogar schon bei knapp 90 Euro los. Werden zusätzlich noch Verkehrs- und Mietstreitigkeiten versichert, liegt der Beitrag sowohl ohne als auch mit Selbstbeteiligung bei etwa 150 Euro.
Welchen Rechtsschutz brauche ich?
Wie bei anderen Versicherungen gibt es auch beim Rechtsschutz verschiedene Leistungsbausteine, die sie je nach beruflicher und privater Lebenssituation abschließen und später auch anpassen können.
Sie können in den Versicherungsschutz alle Probleme rund um Ihr Fahrzeug einschließen (Verkehrs-Rechtsschutz), als Selbstständiger können Sie entscheiden, ob Sie nur den privaten oder auch den beruflichen Bereich versichern wollen.
Bei Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis – etwa wenn Ihnen gekündigt wird oder der Arbeitgeber Ihnen Geld schuldet – greift der Arbeitsrechtsschutz. Sie können sich zusätzlich in Miet- und Grundstückssachen versichern oder als älterer Mensch die Versicherung für den beruflichen Bereich ausschließen.
Vor dem Abschluss gut informieren
Auch Steuerstreitigkeiten, Vertragsauseinandersetzungen, Schadenersatzfragen, Straf- oder Sozialgerichtsverfahren und erbrechtliche Streitigkeiten können abgesichert werden.
Vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollten Sie sich genau informieren, welchen Schutz Sie persönlich brauchen. Wir stellen auf Ihren Wunsch den Kontakt mit einem unabhängigen Berater her, der den Versicherungsmarkt genau kennt, gemeinsam mit Ihnen Ihre persönliche Situation analysiert und in der Fülle der angebotenen Produkte zielsicher den richtigen Rechtsschutz für Sie findet.