Informationen zur privaten Krankenversicherung
Was Sie beachten sollten:
Grundsätzlich gibt es in Deutschland die Möglichkeit, sich gesetzlich oder privat krankenversichern zu lassen. Für den Versicherungsschutz spielen viele persönliche Faktoren eine Rolle. Eine einmal getroffene Entscheidung kann sich nachhaltig auf die zukünftige finanzielle Situation auswirken.
Welche Krankenversicherung ist also die Richtige?
Wie unterscheiden sich die einzelnen Anbieter, welche Leistungen kann man erwarten, welche Aufnahmekriterien gelten? Wir helfen Ihnen, diese Fragen zu beantworten.
Viele Vorteile in der Privaten
Die private Krankenversicherung bietet Ihnen ein Leistungsspektrum, das deutlich über das Mindestniveau der gesetzlichen Kassen hinausgeht.
Erstes wichtiges Plus: die bevorzugte Behandlung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte. Schließlich beteiligen sich Privatversicherer in der Regel mit deutlich höheren Sätzen an medizinischen Leistungen als die gesetzlichen Kassen. Freie Arztwahl, volle Kostenerstattung und Vorzugsbehandlung bei Klinikaufenthalten sind nur einige Vorteile der privaten Versicherung.
Die Höhe Ihres Beitrags können Sie in der Privaten durch Wahl eines individuellen Leistungspakets selbst beeinflussen. Für viele – insbesondere für Singles, Kinderlose und Gutverdiener – ist der private Gesundheitsschutz sogar deutlich preiswerter als die gesetzliche Pflichtversicherung. Bereits jeder zehnte Deutsche besitzt daher auch schon eine private Krankenversicherung.
Wer darf sich privat krankenversichern?
Selbstständige, Freelancer und Studenten dürfen sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.
Als Arbeitnehmer dürfen Sie in die Private wechseln, sofern Ihr gesamtes Bruttoeinkommen in den letzten 12 Monaten 49.500,00 € übersteigt.
Auch Beamte und andere Beihilfeberechtigte, z. B. Richter oder Abgeordnete, sind in der Regel privat krankenversichert.
Die Private ist oft günstiger
Die private Krankenversicherung kann schon für Berufstätige mit durchschnittlichem Einkommen günstiger sein als die gesetzliche. Ein klarer finanzieller Vorteil ergibt sich fast immer für gut verdienende Singles und kinderlose Ehepaare, die voll berufstätig sind. Selbstständige Unternehmer und Freiberufler müssen ohnehin eine PKV wählen.
Was bietet die private Krankenversicherung?
Das Leistungsspektrum der Privaten ist erheblich umfangreicher als das der gesetzlichen Kassen – durch Wahl des passenden Tarifs können Sie selbst über den Leistungsumfang Ihres Vertrags entscheiden.
Bevorzugte Behandlung
Ein wichtiges Plus der privaten Krankenversicherung ist die bevorzugte Behandlung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte – schließlich erstatten Privatversicherer für medizinische Leistungen in aller Regel höhere Sätze als die gesetzlichen Kassen.
Hochwertige Leistungen
Als Privatpatient genießen Sie je nach gewähltem Tarif noch viele weitere Vorteile. Dazu gehören die freie Arztwahl, volle Kostenerstattung auch für alternative oder sehr teure Behandlungsmethoden, Zuzahlungsfreiheit bei Medikamenten oder die Behandlung durch Heilpraktiker. Private Krankenversicherer erstatten außerdem die Kosten für Zahnbehandlungen bis zu 100 Prozent – auch für Implantate und andere hochwertige Zahnersatz-Lösungen.
In der Klinik genießen Sie je nach vereinbartem Tarif Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und freie Krankenhauswahl.
Gesetzlich, Privat oder Zusatz?
Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, kann sich für relativ niedrige monatliche Beiträge Zusatzleistungen sichern. Für andere wiederum ist die private Krankenversicherung die günstigere Alternative.
Gesetzliche + Zusatztarif oder private Vollversicherung?
Hier erhalten Sie eine Übersicht der Leistungen von gesetzlicher Krankenversicherung, privater Krankenversicherung und Krankenzusatzversicherung.
Gesetzliche KV | Krankenzusatztarif | Private KV | |
Im Krankenhaus (stationär) | |||
Auswahl des Krankenhauses | Nächstgelegenes Krankenhaus; keine Privatkliniken | Je nach Tarif; meist freie Auswahl | Freie Auswahl; Kurkliniken nur mit Zustimmung der Gesellschaft |
Unterbringung im Krankenhaus | Mehrbettzimmer | Je nach Tarif: Einbettzimmer oder Zweibettzimmer | Freie Auswahl; Kurkliniken nur mit Zustimmung der Gesellschaft |
Behandelnder Arzt | Diensthabender Arzt | Meist Arzt eigener Wahl (Chefarzt) | Meist Arzt eigener Wahl (Chefarzt) |
Arzthonorare für Krankenhausbehandlungen | Erstattung gedeckelt | Je nach Tarif; meist höhere Erstattung als bei der GKV | Je nach Tarif; meist höhere Erstattung als bei der GKV |
Leistungen niedergelassener Ärzte | |||
Auswahl des Arztes | Beschränkt auf Kassenärzte | Freie Arztwahl | Freie Arztwahl |
Honorare für Leistungen niedergelassener Ärzte | 100 % der Leistungen | Je nach Tarif; Ärzte können in der Regel mehr abrechnen als bei der GKV | Je nach Tarif; Ärzte können in der Regel mehr abrechnen als bei der GKV |
Hilfsmittel (z. B. Brillen, Hörgeräte, Prothesen etc.) | Ersetzt werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung; 80 % für Einlagen und Bandagen; Festbeträge bei Brillengläsern; Kontaktlinsen nur bei medizinischer Notwendigkeit | Je nach Tarif; meist höherer Leistungsumfang als bei der GKV | Je nach Tarif; meist höherer Leistungsumfang als bei der GKV |
Vorsorgeuntersuchungen | Eingeschränkte Vorsorgeuntersuchungen; u. a. Früherkennung von Krebserkrankungen ab 20 bei Frauen und 45 bei Männern | Je nach Tarif; meist höherer Leistungsumfang als bei der GKV | Je nach Tarif; meist höherer Leistungsumfang als bei der GKV |
Psychotherapie | Im Allgemeinen möglich; bei Extremfällen bis zu 300 Sitzungen | Je nach Tarif; Leistungsumfang nicht immer besser als bei der GKV | Je nach Tarif; Leistungsumfang nicht immer besser als bei der GKV |
Heilpraktikerleistungen | Meist keine Heilpraktikerleistungen | In der Regel umfangreicherer Schutz als bei der GKV | In der Regel umfangreicherer Schutz als bei der GKV |
Zahnarztleistungen | |||
Zahnbehandlung | 100 % (nur für zugelassene Leistungen) | Je nach Tarif; Zuzahlung bei der Arztrechnung; 100 % Kostendeckung meist nicht möglich | Bei den meisten Tarifen 100 % |
Zahnersatz | Mindestens 50 % der Regelversorgung; höhere Kostenübernahme bei nachweislich regelmäßigem Zahnarztbesuch | Je nach Tarif; Zuzahlung bei der Arztrechnung; 100 % Kostendeckung meist nicht möglich | Je nach Tarif. 50-100 % der Kosten; meist deutlich umfangreicherer Versicherungsumfang als bei der GKV |
Zahnarzthonorare | 100 % der Leistungen | Je nach Tarif; Zuzahlung bei der Arztrechnung; 100 % Kostendeckung meist nicht möglich | Je nach Tarif teilweise begrenzt; Ärzte können aber in der Regel mehr abrechnen als bei der GKV |
Mit der Privaten sparen?
Gesetzlich oder privat krankenversichert – eine Entscheidung mit Konsequenzen. Jeder Arbeitnehmer, dessen Bruttogehalt nicht ein Jahr in Folge 4.125,00 € im Monat übersteigt, muss sich bei einer der vielen gesetzlichen Kassen versichern (Stand 2011).
Wer mit seinem Einkommen ein Jahr lang über dieser Grenze liegt oder Student, Beamter oder Selbstständiger ist, kann sich – oft zu sehr günstigen Bedingungen – privat krankenversichern. Knapp jeder zehnte Deutsche besitzt eine private Kranken-Vollversicherung.
Gutverdiener können bei den Privaten sparen
Die Beiträge zu den gesetzlichen Kassen werden prozentual zum Einkommen berechnet – ein Vorteil vor allem bei geringeren Einkünften. Alle nicht selbst erwerbstätigen Familienmitglieder sind in der Gesetzlichen beitragsfrei mitversichert. Die gesetzlichen Kassen bieten im Wesentlichen einheitliche vom Gesetz vorgeschriebene Mindestleistungen.
Für viele ist der private Gesundheitsschutz aber deutlich preiswerter als die gesetzliche Pflichtversicherung. Grund: Der Beitrag zur Privaten richtet sich nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand und nicht nach dem Verdienst – ein Vorteil für gut verdienende Singles und kinderlose Ehepaare, die voll berufstätig sind.
Die Leistungen der privaten Versicherer gehen weit über den Mindeststandard der gesetzlichen Kassen hinaus. Durch die Wahl des passenden Tarifs schneiden Sie den Schutz ganz individuell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zu. Als Selbstständiger können Sie krankheitsbedingten Einkommensausfall mit einer Krankentagegeld-Versicherung optimal absichern.
Was kostet die private Krankenversicherung?
Die Höhe der Beiträge in der privaten Krankenversicherung ist abhängig vom gewählten Leistungspaket – vom günstigen Mindesttarif für junge Selbstständige bis hin zum umfassenden Top-Tarif für Anspruchsvolle.
Der Beitrag richtet sich außerdem nach Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen des Versicherten sowie der gewünschten Selbstbeteiligung. In der Privatversicherung können Sie kräftig sparen, wenn Sie bereit sind, jährlich einen bestimmten Betrag Ihrer Krankheitskosten selbst zu übernehmen.
Außerdem gilt: Wer bei seiner Versicherung ein Jahr lang keine Rechnung einreicht, kann oft ein bis drei Monatsbeiträge ausgezahlt bekommen.
Gesundheitscheck beim Arzt
Bevor Sie den Vertrag abschließen, müssen Sie meist einen detaillierten Fragebogen zu Vorerkrankungen und möglichen Gesundheitsrisiken ausfüllen. Manchmal wird auch ein Gesundheits-Check beim Arzt fällig.
Wichtig: Machen Sie beim Ausfüllen des Fragebogens und beim Arztbesuch keine falschen Angaben – das kann im Ernstfall den Versicherungsschutz kosten.
Wie finde ich die richtige PKV?
Wenn Sie sich entschlossen haben, in die private Krankenversicherung zu wechseln, stehen Sie einer Vielzahl von Anbietern mit einer großen Zahl von Produkten und Tarifen gegenüber.
Die Entscheidung für ein bestimmtes Produkt sollten Sie nicht vorschnell treffen. Wichtige Anhaltspunkte für Ihre Entscheidung finden Sie in unserem Internetangebot – verschaffen Sie sich hier einen ersten Überblick.
Der Online-Abschluss einer privaten Krankenversicherung ohne fachkundige Beratung ist allerdings nicht zu empfehlen: Das Thema ist komplex, es gilt viele Details zu beachten. Wir stellen deshalb auf Ihren Wunsch den Kontakt mit einem kompetenten und unabhängigen Berater her, der den Markt genau kennt, gemeinsam mit Ihnen Ihre persönliche Risikosituation analysiert und in der Fülle der angebotenen Tarife zielsicher den optimalen Versicherungsschutz für Sie findet.
Die Beitragsentwicklung bei den Privaten
Wegen der ständig wachsenden Kosten im Gesundheitswesen ist nicht auszuschließen, dass auch in der privaten Krankenversicherung die Beiträge weiter steigen. Das kann zur finanziellen Belastung werden, wenn Sie als Ruheständler nicht mehr über ein gleich hohes Einkommen verfügen, wie zur Zeit Ihrer Berufstätigkeit.
Aus diesem Grund werden zehn Prozent der Beiträge aller privat Krankenversicherten zwischen 21 und 60 Jahren einer besonderen Altersbeitragssicherung zugeführt – so ist gewährleistet, dass Ihre Beiträge auch später relativ stabil bleiben.
Wenn Sie im Ruhestand sparen wollen, können Sie ab 65 außerdem in einen preiswerten Standardtarif wechseln, der mindestens die Leistungen einer gesetzlichen Kasse bietet – oder Sie verzichten auf einzelne Angebote wie etwa die Chefarztbehandlung oder das Klinik-Einzelzimmer und halten Ihren Beitrag auf diese Weise günstig.
Rückkehr in die Gesetzliche
Wenn Sie aus einer gesetzlichen Kasse in die Private gewechselt sind, können Sie nicht ohne weiteres wieder zurück – der Gesetzgeber will vermeiden, dass Sie in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der privaten Krankenversicherer profitieren und mit einem Wechsel im Alter steigende Beiträge vermeiden.
Eine Wiederaufnahme in die Gesetzliche ist nur möglich, wenn Ihre Einkünfte dauerhaft unter die Versicherungspflichtgrenze sinken: Als Rückkehrwilliger müssen Sie nachweisen, dass Ihr Einkommen mindestens ein Jahr lang weniger als 49.500,00 € betragen hat (Stand 2011). Wenn Sie allerdings älter als 55 Jahre sind, müssen Sie weiter in der Privaten bleiben.
Wenn Sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht ganz befreien lassen, ist in der Regel keine Rückkehr in die gesetzlichen Kassen möglich. Eine solche Befreiung ist auf Antrag möglich, wenn Sie in der Privaten bleiben wollen, obwohl Sie, beispielsweise durch zu niedrige Einkünfte, eigentlich versicherungspflichtig werden müssten.
Aktuelle Gesetzesänderungen
Basistarif
Seit 2009 können alle freiwillig gesetzlich Versicherten innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsablauf in den Basistarif einer privaten Krankenversicherung wechseln. Dieser ist der kostengünstigste Versicherungsschutz der PKV und orientiert sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse.
Die Kosten eines Basistarifs dürfen den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Besteht finanzielle Hilfebedürftigkeit, so kann der Beitrag für den Basistarif auf die Hälfte verringert werden.
Wer bereits privat versichert ist und in einen preiswerteren Tarif wechseln möchte, muss nun keine Zuschläge mehr zahlen. Entscheidend für die Beiträge im neuen Tarif ist ausschließlich die gesundheitliche Verfassung des Versicherten, die bei der ersten Antragstellung festgestellt wurde. Dieser entscheidet über die Beiträge beim neuen Tarif. Auch Rückkehrer in die PKV dürfen den Basistarif in Anspruch nehmen, ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse akzeptieren zu müssen.
Ältere PKV-Versicherte
Für jüngere Versicherte sind im Beitrag Altersrückstellungen in Form eines 10-prozentigen Zuschlags enthalten. Dieser wird eingesetzt für die erhöhten Kosten, die durch die medizinische Versorgung von älteren PKV-Mitgliedern entstehen. Ab dem 61. Lebensjahr muss der Zuschlag nicht mehr gezahlt werden. Durch die Bildung der Altersrückstellung müssen ältere Versicherungsnehmer somit geringere Kosten tragen.
Die Mitnahme der Altersrückstellungen beim Wechsel der privaten Krankenversicherung wurde 2009 erleichtert. Wenn privat Krankenversicherte innerhalb eines Versicherungsunternehmens in den Basistarif wechseln, werden ihre Altersrückstellungen in vollem Umfang auf den neuen Vertrag übertragen. Bei einem Wechsel in den Basistarif eines anderen Anbieters werden die Altersrückstellungen nur im Umfang des Basistarifs zum neuen Versicherer übertragen. Wechselt man von einer privaten Krankenversicherung in eine gesetzliche Krankenkasse, verfallen die Altersrückstellungen aber nach wie vor.
Von der Gesetzlichen in die Private
Die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt für Arbeitnehmer bei einem Jahreseinkommen von 49.500,00 € brutto. Wenn Sie mehr verdienen, dürfen Sie zu einem privaten Krankenversicherer wechseln. Als freiwillig gesetzlich Versicherter, beispielsweise als Selbstständiger oder Freelancer, können Sie wie bisher ohne Fristen und Einkommensgrenzen in die Private wechseln.
Tarifberechnung und Angebot zur privaten Krankenversicherung
Sie sind selbstständig, Freiberufler, Beamter, Student oder Ihr gesamtes Bruttoeinkommen überstieg in den letzten 12 Monaten 49.500,00 €? Mit einer privaten Krankenversicherung genießen Sie exklusiven Schutz und sparen bares Geld!