Wer denkt, dass die Videoüberwachung an unserer Weltstadt Chemnitz vorbeigeht, hat sich getäuscht.
Wer schon mal auf der Piratenpartei Chemnitz gestöbert hat, wird den Reiter Überwachung auf der Internetseite der Piraten von Chemnitz finden. Der dortige Link mit dem Namen „Ihr wollt wissen wo ihr in Chemnitz heimlich gefilmt werdet?“ wird viele von den Chemnitzern zum Erstaunen bringen. Warum? Immerhin erwarten uns laut Piratenseite im Stadtgebiet Chemnitz reichlich 63 Standorte.
Am verständlichsten sind für mich ja noch Überwachungskameras in den Parkhäusern der Stadt Chemnitz. Dort kommt es ja beim ausfahren aus den Parklücken gelegentlich zu Blechschäden. Auch unsere lieben Frauen wissen wir mehr in Sicherheit, wenn ihr Weg von und zum Auto von Videokameras und den fleißigen Beobachtern am Monitor überwacht werden. Mir fiel sofort das Parkhaus im Vitacenter Chemnitz ein. Dort hatte ich auch in Erinnerung, dass dort einige VideoKameras installiert sind. Ein Blick auf die Karte der Piratenpartei sagte aber nein. Da werde ich mich bei meinem nächsten Besuch im Vitacenter Chemnitz wohl mal mit einer Kamera ausstatten um die guten Stücke mal zu fotografieren und diese dann online stellen.
Was sagt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gefunden auf www.bfdi.bund.de dazu?
§ 6b
Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen
(1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie
1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen
für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.
(2) Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.
(3) Die Verarbeitung oder Nutzung von nach Absatz 1 erhobenen Daten ist zulässig, wenn sie zum Erreichen des verfolgten Zwecks erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Für einen anderen Zweck dürfen sie nur verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies zur Abwehr von
Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.
(4) Werden durch Videoüberwachung erhobene Daten einer bestimmten Person zugeordnet, ist diese über eine Verarbeitung oder Nutzung entsprechend den §§ 19a und 33
zu benachrichtigen.
(5) Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren
Speicherung entgegenstehen.
Am meisten hatte mich der Absatz 2 beunruhigt. Verstösst unsere Stadt bzw. die aufstellende Behörde und die vielen privaten Einrichtungen gegen die Kennzeichnungspflicht?
Sollten nicht alle Videokameras in Chemnitz mit dem Hinweis auf Videoüberwachung ausgestattet werden? Damit würden doch potenzielle „Täter“ abgeschreckt werden.
Falls jemand von Euch das Thema auch interessiert, kann gern den Stammtisch der Piratenpartei Chemnitz besuchen.
Dieser findet laut Internetseite der Piraten Chemnitz üblicherweise in geraden Wochen Dienstags oder Donnerstags im Wechsel im delicate – Bar Lounge Restaurant auf dem Brühl 30 in 09111 Chemnitz statt.
Nächste Termine des Piratenstammtisches:
– Donnerstag, 17. November, 2011, 19:00 – 21:00, Delicate – Brühl 30 in 09111 Chemnitz (Stammtisch mit Vorstandssitzung)
– Dienstag, 29. November, 2011, 19:30 – 21:30, Delicate – Brühl 30 in 09111 Chemnitz (Stammtisch ohne Vorstandssitzung)
Mit besten Grüßen von Eurem Karl-Marx-Städter